Ist ein Mensch nach einer mRNA-Impfung patentierbar?
- rechtverstaendlich
- 20. Mai 2025
- 2 Min. Lesezeit
1. Einleitung
Die rasante Entwicklung und Anwendung von mRNA-Technologie, insbesondere im Rahmen der COVID-19-Impfstoffe, hat nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich viele Fragen aufgeworfen. Eine der provokantesten Behauptungen lautet: „Ein Mensch, der eine mRNA-Spritze erhält, könne patentiert werden.“ Diese Vorstellung wirft fundamentale Fragen zum Verhältnis von Biotechnologie, Patentrecht und Menschenwürde auf.
Ziel dieses Aufsatzes ist es, den rechtlichen Rahmen klarzustellen und zu zeigen, warum ein Mensch durch eine mRNA-Impfung nach unserer rechtlichen Bewertung nicht patentierbar ist. Hierbei zeigen wir die deutsche, europäische und das internationale Recht auf.
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2. Der Mensch und das Patentrecht – Grundsatz: Unantastbarkeit der Würde
Nach Artikel 1 Abs. 1 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) ist die Würde des Menschen unantastbar. Daraus ergibt sich unmittelbar das Verbot, den Menschen oder seine Bestandteile zum Objekt wirtschaftlicher Verwertung zu machen.
Auch auf europäischer Ebene ist dies verankert. Die EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG stellt in Art. 5 Abs. 1 klar:
„Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann keine patentierbare Erfindung darstellen.“
Diese Regelung schützt ausdrücklich sowohl natürliche Gene als auch den gesamten menschlichen Organismus vor Patentansprüchen.
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3. US-Rechtsprechung: „Myriad Genetics“ als Meilenstein
Auch in den USA wurde die Frage der Patentierbarkeit genetischer Bestandteile im bekannten Urteil „Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics, Inc.“ (Supreme Court, 2013) behandelt. Das Gericht entschied:
• Natürlich vorkommende Gene sind nicht patentierbar, selbst wenn sie isoliert wurden.
• Künstlich erzeugte DNA (cDNA) kann patentierbar sein, da sie in der Natur nicht vorkommt.
Das Urteil stellt klar, dass die bloße Identifizierung oder Entnahme eines natürlichen Bestandteils keine Erfindung im Sinne des Patentrechts darstellt.
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4. Die Rolle der mRNA
mRNA (messenger RNA) ist eine biologische Botenstruktur, die im Körper temporär Proteine kodiert. In Impfstoffen wird sie synthetisch hergestellt, um eine Immunantwort auszulösen.
Juristisch ist zu differenzieren:
• Die mRNA selbst als synthetisches Molekül kann patentfähig sein.
• Der Verabreichungsvorgang kann patentrechtlich geschützt sein.
• Der Mensch, der eine solche Substanz erhält, wird dadurch nicht verändert im patentrechtlichen Sinn.
Nach unserem wissenschaftlichen Verständnis erfolgt keine Integration in das menschliche Genom, und es entsteht kein neues Wesen oder Eigentumsobjekt.
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5. Ethische und rechtspolitische Konsequenz
Die These, dass ein geimpfter Mensch aufgrund des mRNA-Impfstoffs Eigentum eines Unternehmens werde oder patentiert werden könne, verstößt gegen die Menschenwürde und dürfte auch wissenschaftlich nicht zu begründen sein.
Es stehen jedoch auch ethische Grundsätze entgegen:
• dem Menschenbild moderner Verfassungsstaaten
• der Menschenrechtskonvention
• und den internationalen bioethischen Standards (z. B. UNESCO-Erklärung über Bioethik und Menschenrechte, 2005).
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6. Unsere Rechtsansicht

Ein Mensch – ob geimpft oder nicht – ist nicht patentierbar. Das Patentrecht schützt lediglich technische Erfindungen, nicht aber das natürliche Leben. Die mRNA-Impfstoffe mögen patentrechtlich geschützt sein – doch der Empfänger bleibt ein freier Mensch mit unveräußerlichen Rechten.
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